Die meisten Arbeitnehmer wissen, dass ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VWL) zahlen kann. Aber was viele nicht wissen: Seit 2024 können deutlich mehr Menschen die Arbeitnehmersparzulage dafür kassieren — weil die Einkommensgrenze fast verdoppelt wurde. Und wer seinen VWL-Beitrag in einen Bausparvertrag fließen lässt, kann die Zulage noch mit der Wohnungsbauprämie kombinieren. In diesem Artikel erkläre ich, wie das funktioniert, wer jetzt neu Anspruch hat, und was du konkret tun musst.
Wichtige Änderung seit 2024
Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend ab 2024 erheblich angehoben. Wer in früheren Jahren wegen des Einkommens keinen Anspruch hatte, sollte jetzt neu prüfen.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VWL) anlegen. VWL sind Zahlungen, die dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt direkt in einen Sparvertrag überweist — zum Beispiel in einen Bausparvertrag. Der Staat belohnt das, indem er einen prozentualen Zuschuss drauflegt: die Arbeitnehmersparzulage.
Die rechtliche Grundlage ist das 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Für Arbeitnehmer besonders interessant: Die Förderung gilt nicht nur für den Arbeitgeberanteil — auch eigene Zuzahlungen in den VWL-Vertrag können berücksichtigt werden, solange der Maximalbetrag nicht überschritten wird.
Arbeitnehmersparzulage 2026: Die aktuellen Fördersätze
Die Höhe der Zulage hängt davon ab, in welche Anlageform du die VWL investierst:
| Anlageform | Fördersatz | Max. geförderter Betrag/Jahr | Max. Zulage/Jahr |
|---|---|---|---|
| Bausparvertrag | 9 % | 470 € | 42,30 € |
| Kapitalbeteiligungen (Fonds, Aktien) | 20 % | 400 € | 80,00 € |
Für die meisten Arbeitnehmer mit Bausparvertrag ist die zweite Spalte relevant: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro jährliche Einzahlungen. Das ergibt eine Zulage von maximal 42,30 Euro pro Jahr — oder rund 420 Euro über 10 Jahre. Nicht weltbewegend, aber sicheres Geld vom Staat, das du ohne viel Aufwand bekommst.
Neue Einkommensgrenzen seit 2024 – wer jetzt neu Anspruch hat
Das ist die wichtigste Änderung der letzten Jahre: Mit dem Jahressteuergesetz 2022, in Kraft ab 2024, wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage stark angehoben — und zwar einheitlich für alle Anlageformen:
| Personenstand | Alte Grenze (bis 2023) | Neue Grenze (ab 2024) |
|---|---|---|
| Alleinstehende | 17.900 € | 40.000 € |
| Verheiratete / Lebenspartner | 35.800 € | 80.000 € |
Es geht dabei immer um das zu versteuernde Einkommen — nicht um dein Bruttogehalt. Durch Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge liegt das zu versteuernde Einkommen oft deutlich unter dem, was du brutto verdienst. Den genauen Betrag findest du in deinem Steuerbescheid, Zeile „zu versteuerndes Einkommen".
Praxisbeispiel: Brutto vs. zu versteuerndes Einkommen
Ein Angestellter mit 55.000 € Bruttogehalt hat nach Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sozialversicherungsabzügen und weiteren Freibeträgen typischerweise ein zu versteuerndes Einkommen von rund 38.000–42.000 €. Das heißt: Selbst bei einem Bruttogehalt knapp über 40.000 € liegt man oft noch innerhalb der Fördergrenze.
Voraussetzungen auf einen Blick
- ✓ Du bist Arbeitnehmer — Auszubildende, Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte sind eingeschlossen
- ✓ Dein Arbeitgeber zahlt VWL — oder du hast tariflichen/vertraglichen Anspruch darauf (im Zweifel nachfragen, viele Arbeitgeber zahlen auf Anfrage)
- ✓ Die VWL fließen in einen anspruchsberechtigten Vertrag — z.B. Bausparvertrag, Aktienfonds, oder bestimmte Banksparverträge
- ✓ Einkommensgrenze einhalten — bis 40.000 € zu versteuerndes Einkommen (Singles), 80.000 € (Verheiratete)
- ✓ Sperrfrist beachten — der Bausparvertrag muss in der Regel 7 Jahre lang bespart und für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden
VWL in einen Bausparvertrag: So funktioniert das konkret
Arbeitgeber zahlen VWL direkt auf einen Vertrag deiner Wahl. Wenn du einen Bausparvertrag hast oder abschließt, kannst du deinen Arbeitgeber anweisen, die monatlichen VWL-Beträge direkt an die Bausparkasse zu überweisen. Typische Beträge:
- Tarifverträge: oft 13,29 € bis 40 € pro Monat, je nach Branche
- Freiwillige Arbeitgeberzahlungen: häufig 15–40 € monatlich
- Du kannst die VWL durch eigene Zuzahlungen auf den Förderhöchstbetrag von 470 € aufstocken
Wenn dein Arbeitgeber beispielsweise 26 € monatlich zahlt (= 312 € im Jahr), kannst du die Differenz zu 470 € durch eigene Einzahlungen ergänzen: 470 − 312 = 158 € selbst beisteuern. Auf die gesamten 470 € erhältst du dann die volle Zulage von 42,30 €.
Kombination: Arbeitnehmersparzulage + Wohnungsbauprämie
Das ist die Kombination, die sich wirklich lohnt — und die die meisten Menschen nicht kennen. Beide Förderungen schließen sich nicht gegenseitig aus:
| Förderung | Auf welche Beiträge | Max. Zulage/Jahr | Einkommensgrenze |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmersparzulage | VWL-Beiträge (Arbeitgeber + Aufstockung) | 42,30 € | 40.000 / 80.000 € |
| Wohnungsbauprämie | Eigene Sparleistungen (unabhängig von VWL) | 70,00 € (Singles) | 35.000 / 70.000 € |
| Zusammen | bis 112,30 €/Jahr | je nach Einkommenshöhe |
Wer beide Grenzen einhält — zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 € (Singles) — kann also über 100 € staatliche Förderung pro Jahr in seinen Bausparvertrag bekommen. Über 10 Jahre summiert sich das auf mehr als 1.000 €.
Alles über die Wohnungsbauprämie — wie du den Antrag stellst, was die Zweckbindung bedeutet und wie du rückwirkend beantragen kannst — findest du in unserem Artikel Wohnungsbauprämie 2026.
So beantragst du die Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht automatisch gewährt — du musst sie aktiv beantragen. Das geht ausschließlich über die Einkommensteuererklärung:
Schritt 1: VWL-Bescheinigung anfordern
Deine Bausparkasse oder dein Arbeitgeber stellt dir jährlich eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen aus. Diese brauchst du für die Steuererklärung.
Schritt 2: Anlage VL ausfüllen
In deiner Steuererklärung (Elster oder Steuerberater) füllst du die Anlage VL aus. Dort trägst du die eingezahlten VWL-Beträge und die Vertragsart ein.
Schritt 3: Steuererklärung abgeben
Die Zulage wird direkt mit der Steuerfestsetzung gutgeschrieben oder ausgezahlt — du bekommst sie zusammen mit deiner Steuerrückerstattung.
Schritt 4: Wohnungsbauprämie separat beantragen
Wenn du zusätzlich Wohnungsbauprämie beantragen möchtest, geschieht das direkt bei der Bausparkasse — unabhängig von der Steuererklärung.
Rückwirkend beantragen ist möglich
Die Frist für die Steuererklärung gilt als Antragsfrist. Du kannst Zulagen für bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen — wer also in 2022 oder 2023 unter den neuen Grenzen gelegen hätte, aber damals keine Zulage beantragt hat, kann das nachholen (sofern die damaligen alten Grenzen galten).
Was tun, wenn der Arbeitgeber keine VWL zahlt?
Nicht jeder Arbeitgeber zahlt automatisch VWL. Aber: Viele Unternehmen zahlen auf Anfrage — es lohnt sich, das Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen. Argumente:
- VWL sind für den Arbeitgeber sozialabgabenfrei bis zum gesetzlichen Höchstbetrag (40 €/Monat)
- VWL sind eine günstige Form der Mitarbeiterbindung
- Viele Tarifverträge sehen VWL vor — du hast möglicherweise bereits einen Anspruch, ohne es zu wissen
Wenn kein VWL-Anspruch besteht, entfällt die Arbeitnehmersparzulage — du kannst aber trotzdem einen Bausparvertrag besparen und die Wohnungsbauprämie beantragen. Ob sich ein Bausparvertrag für dich grundsätzlich lohnt, zeigt unser Artikel Bausparvertrag 2026: noch sinnvoll?
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Fehler 1: Nie beantragen, weil man denkt, man liegt über der Grenze
Mit den neuen Grenzen ab 2024 (40.000 / 80.000 €) haben deutlich mehr Menschen Anspruch als früher. Immer neu prüfen.
Fehler 2: VWL in falsche Anlageform fließen lassen
Wer VWL auf ein normales Girokonto überweist, bekommt keine Zulage. Bausparkassen, Investmentfonds oder spezifische VWL-Konten sind förderungsfähig.
Fehler 3: Anlage VL in der Steuererklärung vergessen
Die Zulage wird nicht automatisch berechnet. Ohne Anlage VL bekommst du nichts, auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.
Fehler 4: Sperrfrist nicht beachten
Wer das Bausparguthaben vorzeitig entnimmt, verliert die Zulage. Die Sperrfrist beträgt in der Regel 7 Jahre.
Fazit: Kleine Zulage, aber sicheres Geld
Die Arbeitnehmersparzulage ist kein Vermögensmacher — aber sie ist garantiertes Geld vom Staat für etwas, das du sowieso tun solltest: für die Zukunft sparen. Seit den neuen Einkommensgrenzen 2024 hat die Mehrheit der Arbeitnehmer wieder Anspruch. Wer seinen VWL-Beitrag in einen Bausparvertrag leitet und zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragt, holt beide Förderungen gleichzeitig raus.
Den passenden Bausparvertrag — mit den aktuell besten Konditionen für VWL-Einzahler — findest du in unserem Bausparvertrag Vergleich. Aktuelle Zinsen und Gebühren aller großen Anbieter haben wir im Artikel Bausparvertrag Zinsen 2026 zusammengestellt.
Häufige Fragen zur Arbeitnehmersparzulage
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2026 für Bausparen?
9 Prozent auf bis zu 470 € jährliche Sparleistung in einen Bausparvertrag – das ergibt eine maximale Zulage von 42,30 € pro Jahr.
Welche Einkommensgrenze gilt 2026?
Seit 2024 gilt einheitlich: bis zu 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende, bis zu 80.000 € für Verheiratete – für alle Anlagearten inklusive Bausparen.
Was ist der Unterschied zur Wohnungsbauprämie?
Die Arbeitnehmersparzulage wird auf VWL-Beiträge vom Arbeitgeber gewährt. Die Wohnungsbauprämie kann auf eigene Sparleistungen beantragt werden, unabhängig vom Arbeitgeber. Beide lassen sich kombinieren.
Wie beantrage ich die Zulage?
Über die Einkommensteuererklärung, Anlage VL. Dafür benötigst du die jährliche Bescheinigung deiner Bausparkasse oder deines Arbeitgebers.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber keine VWL zahlt?
Dann hast du keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Du kannst aber trotzdem eigene Beiträge einzahlen und die Wohnungsbauprämie beantragen. Viele Arbeitgeber zahlen auf Anfrage – das Gespräch lohnt sich.
Kann ich die Zulage rückwirkend beantragen?
Ja – in der Regel bis zu 4 Jahre rückwirkend, über die Einkommensteuererklärung der jeweiligen Jahre.
✍️ Über den Autor
Alexander Mitzkus
Alexander lebt im Ruhrgebiet und hat selbst mehrere Bausparverträge abgeschlossen und einen Immobilienkauf durchlaufen. Auf Bausparguru.de teilt er seine Erfahrungen und vergleicht Konditionen – ohne Bankberater-Filter.
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