Bausparvertrag kündigen: Was ich vorher wissen wollte

Persönliche Erfahrungen und ehrliche Rechnung – damit du weißt, was ich erst hinterher gelernt habe

Zuletzt aktualisiert: 25.03.2026

Ich habe einen meiner Bausparverträge gekündigt. Nicht leichtfertig – aber am Ende war es die richtige Entscheidung. Was mich geärgert hat: Wie viel ich erst hinterher verstanden habe. Was die Kündigung wirklich kostet, welche Alternativen es gegeben hätte, und was ich anders gemacht hätte wenn ich das alles vorher gewusst hätte.

Das schreibe ich hier auf – damit du vor der Entscheidung weißt was ich erst danach gelernt habe. Wenn du bereits weißt bei welchem Anbieter du kündigst, findest du am Ende des Artikels direkte Anleitungen für die häufigsten Bausparkassen.

📋 Das Wichtigste vorab:

  • • Die Abschlussgebühr bekommst du bei einer Kündigung nie zurück – egal wann
  • • Boni und Prämien (Wohnungsbauprämie, Jugendbonus) verfallen bei vorzeitiger Kündigung meist
  • • Es gibt fast immer Alternativen zur Kündigung – prüfe sie zuerst
  • • Nach 10 Jahren Laufzeit kannst du jeden Bausparvertrag kostenfrei kündigen (§ 489 BGB)
  • • Kündigungsfrist: in der Regel 3 Monate

Warum ich meinen Bausparvertrag gekündigt habe – und was ich dabei gelernt habe

Mein erster Bausparvertrag war nicht optimal abgeschlossen. Das habe ich mit der Zeit gemerkt – die Konditionen waren nicht die besten, der Tarif passte nicht zu meinen Plänen und ich hatte das Gefühl dass das Geld woanders sinnvoller eingesetzt wäre.

Also habe ich gekündigt. Was ich dabei nicht ausreichend bedacht hatte: Die Abschlussgebühr die ich beim Vertragsabschluss gezahlt hatte war einfach weg. Keine Erstattung, keine anteilige Rückzahlung. 1,6 Prozent der Bausparsumme – futsch.

Dazu kam: Ich hatte noch nicht lange genug eingezahlt um die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen zu können. Auch die war weg. Im Nachhinein hätte ich noch zwei Jahre gewartet – dann wäre die Gesamtbilanz deutlich besser gewesen.

⚠️ Die teuerste Lektion die ich gelernt habe:

Berechne vor der Kündigung was du wirklich verlierst – nicht nur was du bekommst.

Guthaben + Zinsen klingt nach viel. Aber abzüglich verlorener Abschlussgebühr, entgangener Prämien und dem Aufwand für einen Neuabschluss sieht die Bilanz oft anders aus als gedacht.

Was eine Kündigung wirklich kostet – die ehrliche Rechnung

Die meisten rechnen nur: Was bekomme ich ausgezahlt? Das ist der falsche Ansatz. Die richtige Frage ist: Was verliere ich?

Was du bekommst:

  • Dein angespartes Guthaben
  • Die aufgelaufenen Guthabenzinsen

Was du verlierst:

  • Die Abschlussgebühr – nie zurück, egal wann du kündigst
  • Wohnungsbauprämie – verfällt wenn die Mindestlaufzeit nicht erfüllt ist
  • Jugendbonus – verfällt bei vorzeitiger Kündigung
  • Den gesicherten günstigen Darlehenszins für die Zukunft

Rechenbeispiel: 50.000 Euro Bausparsumme, 1,6 % Abschlussgebühr = 800 Euro die bei Kündigung weg sind. Plus entgangene Wohnungsbauprämie von z.B. 3 Jahren × 70 Euro = 210 Euro. Das summiert sich schnell auf über 1.000 Euro Gesamtverlust – noch ohne den entgangenen günstigen Darlehenszins.

Kündigungsfristen und rechtliche Grundlagen

Situation Kündigungsfrist Abschlussgebühr Boni & Prämien
Ordentliche Kündigung 3 Monate Nicht rückerstattbar Verfallen meist
Kündigung nach 10 Jahren 6 Monate (§ 489 BGB) Nicht rückerstattbar Prüfen ob Anspruch besteht
Sonderkündigung Abhängig vom Vertrag Nicht rückerstattbar Verfallen meist
Widerrufsrecht (14 Tage) 14 Tage nach Abschluss Vollständige Rückerstattung Entfällt

Hinweis: Die genauen Konditionen variieren je nach Vertrag und Bausparkasse. Die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) deines Vertrags sind maßgeblich.

Der wichtigste Paragraph: § 489 BGB

Nach 10 Jahren Laufzeit kann jeder Bausparvertrag mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden – ohne Vorfälligkeitsentschädigung, ohne Einschränkungen. Die Abschlussgebühr bekommst du trotzdem nicht zurück. Aber du sparst dir eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung.

Alternativen zur Kündigung – die ich vorher nicht ausreichend geprüft habe

Alternative Wann sinnvoll Vorteil gegenüber Kündigung
Beitragsfreistellung Kurzfristige Geldnot Vertrag bleibt aktiv, Guthaben erhalten
Bausparsumme reduzieren Monatliche Rate zu hoch Niedrigere Rate, Vertrag weiterführen
Vertrag übertragen Vertrag passt nicht mehr zu dir Jemand anderes übernimmt – kein Verlust
Darlehen nicht nehmen Nur Guthaben benötigt Guthaben ausgezahlt, kein Darlehen nötig
Bis Zuteilungsreife warten Noch nicht zuteilungsreif Maximaler Nutzen aus dem Vertrag

Beitragsfreistellung – mein persönlicher Favorit

Wenn das Problem ist dass die monatliche Rate gerade zu hoch ist, ist die Beitragsfreistellung oft die bessere Lösung. Du zahlst einfach nichts mehr ein – der Vertrag läuft weiter, das Guthaben bleibt erhalten, die Zinsen laufen weiter. Keine Gebühren, kein Verlust von Prämien.

Die meisten Bausparkassen erlauben das ohne große Formalitäten. Ein kurzer Anruf oder Brief reicht meist. Das hätte mir in meiner Situation mehr Zeit gegeben um die Entscheidung in Ruhe zu durchdenken.

Wann eine Kündigung trotzdem sinnvoll ist

  • Der Vertrag wurde mit schlechten Konditionen abgeschlossen und lässt sich nicht sinnvoll weiterführen
  • Du brauchst das Guthaben dringend für einen anderen Zweck
  • Die Bausparkasse hat die Konditionen nachträglich verschlechtert – Sonderkündigungsrecht prüfen
  • Du hast einen Vertrag der nach § 489 BGB kostenfrei kündbar ist

Schritt für Schritt: So kündigst du richtig

  • Vertrag und ABB nochmal lesen – Kündigungsfristen und Sonderbedingungen prüfen
  • Schriftlich kündigen – per Einschreiben mit Rückschein, nie nur per Email oder Telefon
  • Kündigungsgrund nicht angeben – du musst nicht erklären warum du kündigst
  • Kündigung rechtzeitig einreichen – Frist von 3 Monaten einkalkulieren
  • Bestätigung anfordern – schriftliche Kündigungsbestätigung aufbewahren

⚠️ Vorsicht bei telefonischer Kündigung:

Immer zusätzlich per Einschreiben kündigen und die Kündigungsbestätigung schriftlich anfordern. Im Streitfall zählt nur was schwarz auf weiß dokumentiert ist.

Anbieter-spezifische Kündigungsanleitungen

Jede Bausparkasse hat ihre eigenen Prozesse, Fristen und Besonderheiten bei der Kündigung. Hier findest du die detaillierten Anleitungen für die häufigsten Anbieter:

Weitere Bausparkassen-spezifische Anleitungen findest du in unserem Blog – einfach nach dem Namen deiner Bausparkasse suchen.

Was ich heute anders machen würde

  • Zuerst alle Alternativen durchrechnen – besonders die Beitragsfreistellung
  • Die vollständige Verlustrechnung aufstellen – nicht nur was ich bekomme sondern was ich verliere
  • Prüfen ob ich noch kurz warten sollte bis eine Prämienfrist erfüllt ist

💡 Wenn du kündigst weil du jetzt finanzieren willst:

Dann lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Baufinanzierungskonditionen. Die Bauzinsen liegen im März 2026 bei ~3,35–3,65 % für 10-jährige Bindung.

Ein Vergleich mehrerer Anbieter kann tausende Euro Unterschied machen.

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Häufige Fragen zur Bausparvertrag-Kündigung

Bekomme ich die Abschlussgebühr bei Kündigung zurück?

Nein – die Abschlussgebühr ist bei einer Kündigung grundsätzlich nicht rückerstattbar. Das gilt egal wann du kündigst, egal aus welchem Grund.

Wie lange muss ich meinen Bausparvertrag mindestens halten?

Es gibt keine gesetzliche Mindestlaufzeit. Praktisch lohnt es sich aber mindestens bis zur Erfüllung der Prämienbedingungen zu warten – die Wohnungsbauprämie setzt in der Regel 7 Jahre voraus.

Was passiert mit der Wohnungsbauprämie wenn ich kündige?

Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf der Mindestbindungsfrist verfällt der Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Bereits erhaltene Prämien müssen unter Umständen zurückgezahlt werden wenn die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht nachgewiesen wird.

Kann ich meinen Bausparvertrag kostenlos kündigen?

Nach 10 Jahren Laufzeit ja – dank § 489 BGB kannst du jeden Bausparvertrag mit einer Frist von 6 Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Die Abschlussgebühr bekommst du trotzdem nicht zurück.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Beitragsfreistellung?

Bei der Kündigung wird der Vertrag aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt. Bei der Beitragsfreistellung läuft der Vertrag weiter – du zahlst einfach keine Beiträge mehr ein. Das Guthaben bleibt erhalten und wird weiter verzinst. Die Beitragsfreistellung ist in den meisten Fällen die bessere Alternative.

AM

✍️ Über den Autor

Alexander Mitzkus

Alexander lebt im Ruhrgebiet und hat selbst mehrere Bausparverträge abgeschlossen und einen Immobilienkauf durchlaufen. Auf Bausparguru.de teilt er seine Erfahrungen und vergleicht Konditionen – ohne Bankberater-Filter.

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